ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
KOMMUNIKATIONSDIENSTLEISTUNGEN DER TIRAMI GmbH
I. ALLGEMEINES
4.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits
1. Anwendungs- und Geltungsbereich
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der TIRAMI GMBH regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen im Bereich von Kommunikationsdienstleistungen, insbesonde re für die Online Marketing Dienstleistungen, der Produktion von audiovisuellen Medien und Veranstaltungsdienstleistungen sowie anderer Zusatzleistungen wie Schulung, Beratung und Unterstützung.
1.2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote der Agentur sowie sämtlicher Verträge zwischen der Agentur und ihren Vertragspartnern (nachstehend «Kunden» genannt). Die Agentur weist im Vertrag auf die anwendbaren AGB hin. Abweichungen von den AGB sind ausdrücklich als solche zu be
zeichnen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Erwähnung im Vertrag.
1.3. Durch Auftragserteilung oder Annahme der Offerte werden die se AGB vom Kunden anerkannt. Abweichende Bestimmungen des Kunden werden damit durch die vorliegenden AGB ersetzt. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass im Einzelfall immer darauf Bezug genommen werden muss.
1.4. Die Agentur behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB je derzeit zu ändern. Es ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertrags abschlusses geltende Version massgebend.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Soweit im Angebot nichts Abweichendes festgelegt, ist die Agentur während 30 Tagen ab Zugang ihrer Offerte an das An gebot gebunden.
2.2. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Annahmeerklärung und das Akzeptieren der hier vorliegenden Allgemeinen Ge schäftsbedingungen seitens des Kunden innerhalb dieser Frist zustande. Wird die Dienstleistung ohne ausdrückliche Auftrags erteilung erbracht, kommt der Vertrag stillschweigend zustan de, sobald der Kunde die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
II. DIENSTLEISTUNGEN
3. Grundsätzliches
3.1. Die Agentur erbringt verschiedene Dienstleistungen im Bereich der Kommunikation, die ohne anderslautende Vereinbarung nach Aufwand (bspw. Stundenansatz) verrechnet werden. Der genaue Umfang der gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen sowie die dafür geschuldete Entschädigung (Stundenansatz, etc.) ergibt sich aus der Vereinbarung zwischen den Parteien (mündliche Absprache, Auftragserteilung, Vertrag usw.).
3.2. Leistungen, die über die vertragliche Vereinbarung hinaus gehen, werden gesondert nach ihrem Aufwand in Rechnung gestellt. Sie werden durch die Agentur, sofern keine sofortige Reaktion seitens der Agentur erforderlich ist, nach Rücksprache mit dem Kunden erbracht.
3.3. Die Agentur ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflich tungen aus dem Auftrag bzw. Leistungen für den Kunden ohne Zustimmung des Kunden auf Dritte (Substitute / Hilfspersonen) zu übertragen. Eine Abtretung des Auftrags durch den Kunden be darf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von der Agentur.
4. Konzept- und Ideenschutz
4.1. Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingela den, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung: Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentiel le Kunde und Agentur in ein Vertragsverhältnis («Pitching-Ver trag»). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen er bringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten über nommen hat.
4.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urhe berrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
4.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Ur heberrechtsgesetzes geniessen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermark tungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungs strategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sin ne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwör ter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
4.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten krea tiven Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzu schliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw.
verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen. 4.6. Sofern der potentielle Kunde behauptet, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, die er selber bereits vor der Präsentation entwickelt habe, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter An führung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlau ben, bekannt zu geben.
4.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei vergütet wurde.
4.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädi gung zuzüglich 8.1% Mehrwertsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschä digung bei der Agentur ein.
5. Online Marketing Dienstleistungen
5.1. Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrück lich darauf hin, dass die Anbieter von «Social-Media-Kanälen» (z.B. facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auf tritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informa tionen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Mög lichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wieder erlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbei tet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbie ter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auf trag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur sicher zu, den Auftrag des Kun den nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von «Social-Media-Kanälen» einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, lässt sich die Agentur aber nicht dafür behaften, dass die beauftragte Kam pagne auch jederzeit abrufbar ist.
5.2. Die vom Vertragspartner beauftragten Massnahmen des Key word Marketing werden von der Agentur durch Mediaeinkauf umgesetzt. Die Aufträge erteilt die Agentur dabei im Namen und auf Rechnung des Vertragspartners. Die Abrechnung der Mediakosten erfolgt direkt zwischen dem Vertragspartner und dem Medienunternehmen oder gemäss besonderer Vereinba rung zwischen der Agentur und dem Kunden. Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugriff der Agentur auf das bei dem Me dienunternehmen eingerichtete Konto (Account) beendet. Hier zu hat der Kunde der Agentur ein entsprechendes Konto anzu geben, welches zum Account hinzugefügt werden kann.
5.3. Die Agentur erstellt die Werbekampagne nach Vorgabe und in Abstimmung mit dem Kunden. Es kann allerdings nicht garan tiert werden, dass die gewählten Keywords dazu führen, dass die Kundenseite in den Suchmaschinen immer in den ersten Treffern angezeigt wird. Es kann auch nicht garantiert werden, dass durch die Werbekampagne eine generelle Steigerung der Nachfrage erreicht wird. Nach den allgemeinen Erfahrungen ist in der Regel von einer Steigerung des Geschäftsvolumens und der Anfragen auszugehen
5.4. Die Agentur gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbeson dere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter, stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind.
5.5. Alle mit den erbrachten Leistungen der Agentur zusammenhän genden urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechte gehen nur insoweit ausschliesslich auf den Vertragspartner über, als der räumliche, zeitliche und inhaltliche Umfang des Nutzungs rechts dem Vertragszweck entspricht. Die Agentur behält das Recht, die Leistungen für eigene Präsentationszwecke zu nut zen. Die Nutzungsrechte gehen ferner erst dann über, wenn der Vertragspartner seiner Zahlungspflicht ordnungsgemäss nachgekommen ist. Die Bearbeitung oder Umgestaltung der ur heberrechtlich geschützten Leistungen sowie deren Veröffent lichung und Verwertung durch den Vertragspartner sind ohne Einwilligung der Agentur unzulässig. Selbständige Werke des Vertragspartners, die in zulässiger Nutzung der urheberrecht lich geschützten Leistungen geschaffen worden sind, bleiben hiervon unberührt
6. audiovisuelle Produktionen
6.1. Alle bei der Erfüllung des Vereinbarten Auftrags entstande nen Urheber- und allfällige andere Schutzrechte gehören aus schliesslich der Agentur. Der Kunde hat jedoch das unüber tragbare Recht, die bei Erfüllung des Vereinbarten Auftrags
entstandenen Arbeitsergebnisse privat und kommerziell zu nutzen. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Veräusserung der Arbeitsergebnisse an Drittpersonen ist nur mit schriftlicher Zustimmung von der Agentur zulässig. Eine Veränderung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden ist ausdrücklich untersagt.
6.2. Sollte der Kunde der Agentur besondere Weisungen erteilen, ist es Sache des Kunden dafür zu sorgen, dass die Weisungen rechtmässig sind und insbesondere keine Urheber- oder sonsti ge Schutzrechte verletzt werden. Sollten dennoch Forderungen von Drittpersonen wegen Verletzung von Urheber- oder sons tigen Schutzrechten gegenüber der Agentur geltend gemacht werden, halt der Kunde die Agentur für den entstandenen Scha den und für die Kosten im Zusammenhang mit Massnahmen für die gerichtliche oder aussergerichtliche Erledigung eines Streits vollumfänglich schadlos.
6.3. Drei Monate nach Abschluss der Postproduktionsarbeiten wird das Material auf ein NAS-Archiv gespielt. Das Wiederherstellen aus dem Archiv zu erneutem Arbeiten mit dem Material wird mit pauschal CHF 300.00 in Rechnung gestellt. Übersteigt das Mate
rial 1 TB Platz, werden pro TB weitere CHF 250.00 in Rechnung gestellt.
7. Veranstaltungsdienstleistungen
7.1. Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzungs- und Bearbei tungsrechte («Rechte») an den von der Agentur geschaffenen Erzeugnissen (wie insbesondere und nicht abschliessend Pläne, Zeichnungen, Muster, Modelle usw.) stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von der Agentur.
7.2. Die Agentur ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung ver wendeten Ideen, Konzepte, Methoden und Techniken, ein schliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig frei zu verwenden. Die Geheimhaltung von vertraulichen Daten und Unterlagen der Kunden bleibt in jedem Fall gewahrt.
7.3. Die Agentur verpflichtet sich und ihre Mitarbeitenden zur Ein haltung der gesetzlichen Vorschriften ebenso der betrieblichen Vorschriften des Kunden.
7.4. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde gibt der Agentur rechtzeitig alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Vorga ben bekannt. Nach Absprache muss der Kunde für die Stromver sorgung und weitere Anschlüsse sorgen und wenn nötig ausrei chende und zweckentsprechende Arbeitsräume einschliesslich
Arbeitsmittel sowie einen Raum zum Aufbewahren von Material und Werkzeug zur Verfügung stellen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die daraus entstehen den Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwände usw.) vom Kun den zu tragen.
7.5. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass die Agentur Daten des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden ver arbeiten und nutzen darf. Weiterhin darf die Agentur die Tat sache des Vertragsverhältnisses und ihre konkrete Tätigkeit als Referenz verwenden, beispielsweise innerhalb von Angeboten oder bei Veranstaltungen.
7.6. Die Agentur ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Da ten im Rahmen der Vertragserfüllung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
7.7. Sämtliche Kundendaten werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen der schweizerischen Datenschutz gesetzgebung behandelt. Die Agentur erfasst nur personenbe zogene Daten, die für den Vertragsabschluss und die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind. Diese werden ohne die geson derte Zustimmung des Kunden nicht weiterverarbeitet. Die Daten werden nur an Drittparteien weitergegeben, wenn dies für die Abwicklung des Auftrags notwendig ist.
III. RECHTE UND PFLICHTEN
8. Bereitschafts- und Reaktionszeit
8.1. Während der Bereitschaftszeit nimmt die Agentur Störungsmel dungen entgegen und erbringt ihre vereinbarungsgemäss ge schuldeten Leistungen für Wartung und Pflege. Die Reaktions zeit dauert im Rahmen der Bereitschaftszeit vom Eingang der
Meldung bis zur Reaktion einer Ansprechperson. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, gilt:
• Bereitschaftszeit: Montag– Freitag von 8.00 –17.00 Uhr (ohne allgemeine Feiertage und betriebliche Brückentage) • Reaktionszeit: 5 Stunden
9. Mitwirkungspflicht
9.1. Die Agentur kann die vereinbarten Leistungen nur in dem Um fang erbringen, als der Kunde die dafür notwendigen und in seiner Verantwortung liegenden Voraussetzungen schafft. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich: Bestimmung fachkundiger und entscheidungsbefugter An sprechpartner; unverzügliche Meldung bei Störungen und Feh lern mit einer möglichst genauen Problembeschreibung; recht zeitige Bereitstellung benötigter Unterlagen und Informationen.
9.2. Fehlen der Agentur ausführungsrelevante Angaben oder Unter lagen, werden diese nicht rechtzeitig geliefert oder nachträglich durch den Kunden verändert und führt dies zu Verzögerungen oder Mehraufwand, sind die Folgen und insbesondere die dar aus entstehenden Mehrkosten alleine vom Kunden zu tragen.
10. Verantwortung des Kunden
10.1. Der Kunde ist für seine Daten, insbesondere deren Richtigkeit, sowie die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, insbe sondere diejenigen des Datenschutzes, verantwortlich. Er stellt sicher, dass er über alle übermittelten und verwendeten Daten verfügen darf.
10.2. Der Kunde verpflichtet sich die gesetzlichen Vorschriften einzu halten. Dies gilt vor allem in Bezug auf Arbeits- und Ruhezeiten. Weiter ist beim Beladen von Fahrzeugen das zulässige Gesamt gewicht einzuhalten. Wenn das Gewicht überschritten wird, wird ein weiteres Fahrzeug auf die Produktion gebucht und ab gerechnet.
10.3. Der Kunde ist selbst verantwortlich, die notwendigen Bewil ligungen, Konzessionen oder Lizenzen für den ordnungsge mässen Betrieb der von der Agentur zur Verfügung gestellten
Gegenstände oder der zu erbringenden Dienstleistungen einzu holen und die damit verbundenen Gebühren zu bezahlen. 10.4. Stellt die Agentur für den Kunden die Infrastruktur für den auto matischen Versand von Massenmails (bspw. Newsletter-Tool) be reit, bestätigt der Kunde mit der Bestellung der hierfür notwen digen Dienstleistungen, die für den Massenversand geltenden Gesetzesbestimmungen zu kennen und diese vollumfänglich einzuhalten. Der Kunde trägt somit die alleinige Verantwortung dafür, dass insbesondere die gesetzlichen Vorgaben betreffend E-Mail-Marketing bekannt sind und während der gesamten Dau er vollumfänglich umgesetzt bzw. eingehalten werden. 10.5. Die Instruktion der Mitarbeitenden, insbesondere hinsichtlich der korrekten Anwendung der von der Agentur bereitgestellten Mittel und der jeweils einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmun gen, ist Sache des Kunden.
10.6. Die Verantwortung über die Zugangsdaten liegt beim Kunden. Die Agentur betrachtet Anwender, welche sich mit korrektem Benutzernamen und Passwort identifizieren, als vom Kunden legitimierte Nutzer.
10.7. Mit Unterzeichnung des Vertrages bestätigt der Kunde, dass er die von der Agentur gemieteten Gegenstände ausreichend ge gen Feuer- und Elementarschäden sowie gegen Beschädigung und Diebstahl versichert hat. Bei Diebstahl ist der Kunde ver pflichtet, Anzeige bei der Polizei zu machen und einen Polizei rapport erstellen zu lassen.
10.8. Der Kunde stellt zwei warme Mahlzeiten inkl. Getränke für die Verpflegung unserer Mitarbeitenden an Auf-/Abbau und Pro duktionstagen vor Ort zur Verfügung. Der genaue Bedarf wird von der Agentur nach Auftragserteilung festgelegt. (Alternativ über Spesenabrechnung 60.00 CHF pro Person und Tag)
11. Lieferung
11.1. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie zwischen der Agen tur und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden.
11.2. Betriebsstörungen, verzögerte Belieferungen oder Nichtbelie ferung durch Vertragspartner der Agentur oder andere hindern de Umstände wie etwa Streik, höhere Gewalt oder dergleichen berechtigten die Agentur zur Verlängerung der Lieferfristen. Schadenersatzansprüche des Kunden aufgrund vorgenannter Verzögerungen sind ausgeschlossen.
11.3. Auftragsänderungen seitens des Kunden führen zur Aufhebung der vereinbarten Termine und Fristen, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
12. Verzögerungen
12.1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die vorgegebenen Ter mine einzuhalten.
12.2. Verzögerungen sind so rasch wie möglich zu melden und führen zu einer angemessenen Verschiebung des Termins. Verzögerun gen, welche die Agentur nicht verschuldet oder für welche sie keine Verantwortung trägt, berechtigen den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz.
13. Prüfung, Erfüllung und Abnahme
13.1. Der Kunde hat nach Auslieferung die Beschaffenheit und Funk tionalität von Arbeitsresultaten, unverzüglich zu prüfen und Mängel umgehend der Agentur zu melden. Funktionieren die explizit vereinbarten Eigenschaften, gilt der Auftrag als erfüllt.
13.2. Die Abnahme gilt 30 Tage nach Auslieferung automatisch als er folgt, ausser der Kunde spricht vor Ablauf dieser Frist schriftlich eine Abnahmeverweigerung aus. Produkte und Arbeitsresultate gelten in jedem Fall als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt.
13.3. Eine gemeinsame Abnahme mit Protokoll findet nur statt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist.
13.4. Die Agentur ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Im Fall einer Teilleistung gilt die letzte Teilabnahme als Gesamt abnahme.
13.5. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Annahmeverweige rung. Mängel gelten als unerheblich, wenn das Arbeitsresultat in allen wesentlichen Funktionen nutzbar ist.
14. Garantieleistungen
14.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Agentur aufgrund der Kom plexität und den vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten ihrer
Dienstleistungen keine völlige Fehlerfreiheit garantieren kann. 14.2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Funktionsfähigkeit der gelieferten Leistungen von verschiedenen Faktoren abhängig ist, die von der Agentur nicht beeinflusst werden können (Hard und Software des Kunden, Bedienung, Datenübertragung, Up dates, Eingriffe des Kunden oder Dritter, Stromausfall, etc.). 14.3. Liegt ein Mangel am Arbeitsresultat vor, insbesondere über ver einbarte Funktionen, kann der Kunde zunächst nur eine unent geltliche Nachbesserung innert angemessener Frist verlangen. Die Agentur behält sich das Recht vor, auf ihr Nachbesserungs recht zu verzichten.
14.4. Ist eine Nachbesserung nicht bzw. nicht in angemessener Zeit möglich oder hat die Agentur darauf verzichtet, kann der Kunde nur einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Ver gütung machen.
14.5. Die Agentur kann keine Garantie dafür übernehmen, dass ihre Arbeitsleistungen, dauernd, ununterbrochen und fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen eingesetzt wer den kann.
14.6. Für Software von Dritten wird jegliche Gewährleistung durch die Agentur wegbedungen, auch wenn solche Software in die Pro gramme der Agentur integriert wurde.
14.7. Die Garantierechte verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Gesamtabnahme.
15. Haftung
15.1. Die Agentur haftet höchstens bis zu dem Betrag, welcher als Honorar für ein mangelfreies Produkt oder der fehlerfreien Dienstleistung vereinbart wurde. Für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Ver
zugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädi gung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Bei Schäden, verursacht durch höhere Gewalt, haftet die Agentur nicht.
16. Zahlungskonditionen
16.1. Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 30 Tagen nach Er halt zu bezahlen. Sämtliche Preisangaben verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer.
16.2. Nach Aufwand verrechnete Dienstleistungen werden monatlich mit schriftlichem Leistungsausweis in Rechnung gestellt. Die da rin ausgewiesenen Leistungen gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird.
17. Laufzeit und Kündigungsmöglichkeiten
17.1. Laufzeitverträge können unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist beidseitig gekündigt werden. Die Kündigungs frist beginnt zu laufen, sobald die schriftliche Kündigung beim Vertragspartner eintrifft.
17.2. Tritt der Kunde nach der Auftragsbestätigung oder Auftragser teilung ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, so haftet er für die vertraglich in der Auftragsbestätigung festgelegten Summe und allfällig bereits getätigte Aufwendungen von der Agentur wie folgt:
• Rücktritt bis 60 Tage vor Ausführungsbeginn: 25%
• Rücktritt bis 30 Tage vor Ausführungsbeginn: 75%
• Rücktritt bis 14 Tage vor Ausführungsbeginn: 100% 17.3. Sind durch die Agentur bereits Vorbereitungen erfolgt oder sind der Agentur anderweitige Kosten entstanden, welche die An nullationsentschädigung übersteigen, so kann die Agentur dem Kunden diesen tatsächlichen Aufwand sowie die tatsächlichen Kosten als Schaden in Rechnung stellen.
IV. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18. Salvatorische Klausel
18.1. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als unwirksam erweisen, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestim mungen nicht.
18.2. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Be stimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
19.1. Die Beziehung zwischen der Agentur und dem Kunden unterste
hen ausschliesslich dem schweizerischen Recht. Dies gilt auch
für den Fall, dass Kollisionsregeln des Bundesgesetzes über das
internationale Privatrecht (IPRG) ein ausländisches Recht im Ein
zelfall als anwendbar erklären sollten
19.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar
oder mittelbar sich ergebenden Streitigkeiten ist für beide Ver
tragspartner die Gemeinde Rheinfelden, AG und somit das Zivil
kreisgericht Rheinfelden.
Stand: 06.05.2024